Begriff des Controlling

„Jeder hat seine eigenen Vorstellungen darüber, was Controlling bedeutet oder bedeuten soll, nur jeder meint etwas anderes.“ (Preißler, 1998) Bis heute gibt es – trotz der mittlerweile hohen Verbreitung des Controlling in der Praxis – kein einheitliches Controllingverständnis in der deutschsprachigen Controllingforschung. Neben sehr engen Definitionen, die Controlling mit betrieblicher Informationsversorgung gleichsetzen, gibt es in der Literatur auch sehr weite und umfassende Definitionen, die Controlling als Synonym für eine steuerungs- und regelungsorientierte Unternehmensführung sehen.
Prinzipiell kann man Controlling aus zwei verschiedenen Blickwinkeln betrachten: Die funktionale und die institutionale Sichtweise des Controlling versuchen auf unterschiedliche Art und Weise, das Controlling zu ergründen und eine Definition für diese „Erfindung der Praxis“ zu schaffen.

Funktionale Sichtweise des Controlling

Die funktionale Sichtweise ist ein möglicher Zugang zum Controlling. Dabei wird der Controllingbegriff über die Aufgaben und Funktionen erklärt, die dem Controlling zugeschrieben werden. Grundsätzlich können ein zielorientiertes, informationsorientiertes, ein planungs- und kontrollorientiertes und ein koordinationsorientiertes Grundverständnis unterschieden werden. Unabhängig davon, welchen der möglichen Bedeutungsinhalte man dem Begriff Controlling beimisst, eine Gemeinsamkeit fällt sofort auf: Das Controlling umfasst meist führungsnahe Aufgabenstellungen. Dies impliziert meist Abgrenzungsschwierigkeiten zum Begriff der Führung. Die funktionale Sichtweise lässt offen, welchen Anteil der Controller an den definierten, funktionalen Controllingaufgaben übernehmen soll.

Institutionale Sichtweise des Controlling

Wenn man vom Controlling im institutionalen Sinn spricht, meint man den Aufgabenbereich des Controllers. Der Controller ist ein Aufgabenträger, der mit speziellen Controllingfunktionen betraut ist.
Im Mittelpunkt der institutionalen Sichtweise stehen also der Controller und seine Tätigkeit. Davon ausgehend wird versucht, den Begriff Controlling zu definieren. Diese Vorgehensweise ist allerdings angesichts der großen Vielfalt an Aufgaben, die dem Controller in der Praxis übertragen werden, problematisch. Empirische Untersuchungen über die Aufgaben von Controllern in verschiedenen Unternehmen zeigen ein umfangreiches und eher verwirrendes Bild.

Bei genauer Betrachtung neben stehender Tabelle fällt auf, dass sich die Aufgaben der Controller im Laufe der Zeit stark gewandelt haben. Zu Beginn des Betrachtungszeitraumes befassten sich die Controller noch ausschließlich mit betriebswirtschaftlicher Beratung und Betreuung, der Kostenrechnung und dem Steuerwesen. Heute sind die Aufgaben des Controllers offensichtlich wesentlich breiter gestreut. Besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den Aufgabengebieten Berichtswesen, (operative) Planung, Kontrolle und Budgetierung.